Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

Wichtige Leistungsbestandteile:

  • Verwahrungsrisiken (Schäden am Eigentum von Gästen oder der Belegschaft)
  • Veranstaltungen auf und außerhalb des Betriebsgeländes
  • Partyservice, Catering und Bringdienst
  • Falschlieferung (Fehlen zugesicherter Eigenschaften)
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • etc.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Reine Vermögensschäden

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz.
Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht weltweiter Versicherungsschutz für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte).
Zudem besteht Versicherungsschutz für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefernlassen“ ins europäische Ausland gelangen (direkte Exporte).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.

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